| Die TierundKunst-Galerie Die Schönheit des Tieres, seine Anmut und Würde, stehen in der Kunst meist im Vordergrund, nicht selten wird es verherrlicht. Geprägt von der Nüchternheit gesetzlicher Regelungen und Richtlinien hingegen ist der Alltag des Tiers im Recht. Trotz der Gesetze werden jene, die Tiere quälen, oft zu milde bestraft, u. a. weil die Ausbildung der Vollzugsorgane mangelhaft ist. Das ist die Wirklichkeit. Die Bereiche Recht und Kunst, Realität und Fiktion oder Vision sollen durch www.tierundkunst.org, einem Projekt der Stiftung für das Tier im Recht, miteinander verbunden werden. Ebenso wie die künstlerische Darstellung des Tieres ist die Stellung des Tieres in Gesetz und Vollzug ein Produkt der Gesellschaft. Alle diese Bereiche werden beeinflusst von Vernunft und Gefühl. Vorerst zwölf Werken von Künstlerinnen und Künstlern des 18., 19. und des frühen 20. Jahrhunderts (u. a. von Klee, Segantini, Koller und Marc) werden ein Dutzend Werke zeitgenössischer Kunstschaffender (u. a. Lassnig, Vital, Netzhammer, Alexander) gegenübergestellt. Spielerisch werden die Bilder in Farbreihen eingebunden, sodass sie stets frisch und neu erscheinen. Kunsthistorische Texte ergänzen die Präsentation der älteren Werke, unabhängig davon sollen Impressionen, subjektive Anmerkungen einer Künstlerin, die Betrachtenden ebenfalls zu subjektiven Überlegungen zum Tier verführen. Realität und FiktionDie Situation des Tiers im Recht ist unbefriedigend, dies wird rasch erkennbar bei einem Blick in die Datenbank mit Schweizer Tierschutz-Straffällen: Unter www.tierimrecht.org bietet die Datenbank mehr als 2'000 Fälle der vergangenen zehn Jahre, systematisiert etwa nach Tierart, Fallgruppe, Kanton und Strafart. Die Stiftung für das Tier im Recht setzt mit der TierundKunst-Galerie einen Kontrapunkt: Ausgewählte Werke der europäischen Kunst aus den letzten zwei Jahrhunderten sollen den Blick erweitern: Kunstschaffende idealisieren Tiere oft in ihren Werken. Durch diesen Widerspruch zur Realität wird offensichtlich, weshalb und wie sehr es notwendig ist, für das Tier und einzustehen. Dank, Spenden, Zweck"TierundKunst" wurde mit der Unterstützung von Hortense Anda-Bührle, der bekannten Kunstsammlerin, verwirklicht, dafür gebührt ihr herzlicher Dank. Möglich war www.tierundkunst.org nur dank dem beachtlichen Engagement der Künstlerin Garda Alexander und des ganzen Projektteams, dank der erfrischenden Mitarbeit der zeitgenössischen KünstlerInnen und dank dem Entgegenkommen von Galerien und Kunsthäusern. Die Stiftung für das Tier im Recht wird durch Unterstützung Dritter finanziert. Ihr Ziel, die bessere Stellung des Tiers in Recht und Gesellschaft, will sie mit alltagstauglichen und praktisch anwendbaren Projekten erreichen. Solche Projekte sind z. B.: - die öffentlich zugängliche Datenbank mit Straffällen (Tierschutz) in der Schweiz, - diejenige über die umfassendste Bibliothek zum Tier im Recht im deutschen Sprachraum - und die von der Stiftung ausgearbeiteten Revisionsvorschläge zu einem neuen Tierschutzgesetz, - die demnächst erscheinende CD-ROM für Vollzugsorgane im Tierschutz, - das Lehrmittel, - Bücher und Aufsätze zum Tier im Recht und - das weltweite Projekt für die Besserstellung des Tiers im Recht. Für all dies braucht die Stiftung für das Tier im Recht finanzielle Unterstützung, seien es Spenden, Erbeinsetzungen, Legate oder zweckbestimmte Projektförderungen. Bei all diesen Projekten arbeitet die Stiftung zusammen mit Fachpersonen aus dem Bereich des Rechts und der Sparten Öffentlichkeitsarbeit, Medien, Mittelbeschaffung, Bibliothekswesen und Politik. Zweck aller Projekte ist ein Anliegen, das das wirkliche Leben der Tiere betrifft: die Beziehung zwischen Tieren und Menschen, wie sie rechtlich geregelt ist, zu verbessern. Für Ihre Unterstützung dankt die Geschäftsleiter und Rechtsanwalt
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